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3.4 Aufenthaltstitel/ Arbeitsgenehmigung
Nicht EU-Staaten
  1. Grundsätzlich Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung - immer in Verbindung
  2. Auf Gültigkeit achten
  3. Beantragungsdauer ca. 6 - 8 Wochen
Ausnahmen:
  1. Schweiz, EWR-Staaten
  2. Passkopie
Alle EU Staaten dürfen seit 2014 ohne Arbeitsgenehmigungen in Deutschland arbeiten. Neubeitritt Kroatien!

>> Seit 01.07.2015 wird keine Arbeitsgenehmigung mehr benötigt, es reicht die Passkopie.
Aufenthaltstitel / Arbeitsgenehmigungen immer im Original zeigen lassen

>> (Kopie durch Objektleitung erstellen - Mitführungspflicht!)
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Einweisung für Objektverantwortliche
1Qualitätsmanagement
2Arbeitsrecht
3Lohn
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