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2.11 Zollprüfung
Vorgehensweise bei Zollprüfung
  1. Im Vorfeld:
    1. Unterrichtung der Beschäftigten, wie der Zoll bei Prüfungen vorgeht: Personenkontrolle der Mitarbeiter durch uniformierte (und bewaffnete) Zollbeamte vor Ort in den Objekten.
    1. Die Beschäftigten sollten darauf vorbereitet werden, dass die Zollbeamten in der Regel eine reine Routinekontrolle vornehmen, auch wenn sie uniformiert und bewaffnet Objekt erscheinen.
    1. Hinweis, dass die Befragung der einzelnen Mitarbeiter während der Arbeit anhand eines „Personalfragebogens“ erfolgt. Gefragt wird in der Regel nach: Personalien, Dauer der Arbeitszeit, Entlohnung, Urlaubsanspruch, Urlaubslohn, Entlohnung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
    1. Unterweisung in die Verhaltensweise der Beschäftigten bei Prüfungen: Die Beschäftigten haben gegenüber dem Zoll eine Mitwirkungspflicht. Die Beschäftigten müssen folgende Ausweispapiere mit sich führen und den Zollbeamten deren Anfrage vorlegen:
      1. Personalausweis oder Pass
      1. Sozialversicherungsausweis

      1. ggf. Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel
      1. Alle Ausweispapiere im Original
    1. Die Beschäftigten (insbesondere Vorarbeiter) im Objekt sind verpflichtet, sich sofort mit dem Vorgesetzten in Verbindung zu setzen und diesen zu informieren, wenn der Zoll während dessen Abwesenheit zu einer Prüfung im Objekt erscheint.
    1. Vor Einstellung und Einsatz eines neuen Mitarbeiters ist ohne Ausnahme die Lohnabteilung zu informieren, um eine Sofortmeldung abzusetzen. Vor Information der Lohnabteilung und vor erfolgter Sofortmeldung darf ein Mitarbeiter keinesfalls eingesetzt werden.
    1. Vor Einstellung und Einsatz eines neuen Mitarbeiters ist ohne Ausnahme das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis und eines Aufenthaltstitels durch Vorlage des Originals zu prüfen.
    1. Regelmäßige Prüfung und Absicherung, dass die Arbeitszeit der Mitarbeiter den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und geleistete Arbeit (sofern nicht selbst verschaffte Mehrarbeit) vergütet wird.
    1. Regelmäßige persönliche (mündlich / schriftlich) Information der Beschäftigten über die tatsächlich einzuhaltenden täglichen / wöchentlichen Arbeitszeiten im Objekt.
  1. Bei der Prüfung:
    1. Ruhe bewahren
    1. Höflicher und freundlicher Umgang mit den Zollbeamten
    1. Betriebsleiter/Fachbereichsleiter und Rechtsabteilung informieren
    1. Mitwirkung im Rahmen der Mitwirkungspflicht gegenüber dem Zoll, Betreuung der Mitarbeiter, welche befragt werden
    1. Sicherstellung, dass die Angaben der Mitarbeiter bei Befragung wahrheitsgemäß erfolgen
    1. Bei Unklarheiten kann jederzeit in der Rechtsabteilung nachgefragt werden, wie man sich weiter verhalten soll.

  1. Im Nachgang: Formular "Zollprüfung" ausfüllen und an den Verteiler versenden
    Globale Daten -> Formulare -> 03 Personal
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Einweisung für Objektverantwortliche
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