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1.7 Umgang mit Maschinen und Geräten
  1. Es dürfen nur Maschinen und Geräte mit aktueller Prüfplakette & CE-Kennzeichen eingesetzt werden
  2. Die Handhabung von Maschinen und Geräten ist in deren Bedienungsanleitungen detailliert beschrieben
  3. Die Reinigung und Wartung erfolgt nach den Herstellerangaben
  1. Alle elektrischen Maschinen & Geräte sind im Geräteverzeichnis aufzuführen
  1. Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte sind auszuhängen und zu unterweisen
    1. Ausführliche Ersteinweisung vor dem erstmaligen Benutzen der Maschine

      ➔ Dokumentation "Einweisung Maschine und Geräte mit besonderen Gefährdungen"
    2. Jährliche Unterweisung im Rahmen der Arbeitssicherheitsschulung
  1. Sichtprüfung durch Mitarbeiter vor jedem Gebrauch
  1. Maschinen sind in ordnungsgemäßem Zustand und sauber zu halten, um vorzeitigen Verschleiß und versteckte Beschädigungen zu vermeiden
  1. Defekte Geräte: gut sichtbar kennzeichnen und der Techniker ist zu informieren
DGUV V3 Prüfung:
  1. Grundsätzlich müssen elektrische Geräte jährlich oder alle 2 Jahre durch eine Elektrofachkraft geprüft werden (der Prüfturnus ist abhängig von der Schutzklasse)!
  1. Die DGUV V3-Prüfung darf ausschließlich durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden - die Prüfprotokolle sind im Ordnersystem abzulegen
  1. Die Prüfplakette wird von der Elektrofachkraft auf dem geprüften Gerät angebracht
  1. Achtung: auch neue Geräte müssen von einer Elektrofachkraft geprüft werden!
  1. Sichtprüfung Staubsauger durch OV quartalsweise durchführen + dokumentieren à DGUV V3-Prüfung dann nur alle 2 Jahre fällig anstatt jährlich
DGUV V3 Prüfung:

Akkubetriebene Reinigungsmaschinen, insbesondere mit Lithium-Ionen-Batterien, erfordern besondere Sicherheitsmaßnahmen beim Laden und bei der Lagerung, um Brand- und Explosionsrisiken zu minimieren.

Die folgenden Vorgaben sind strikt einzuhalten:
  1. Nur die vom Hersteller empfohlenen Akkus verwenden.
  2. Beschädigte Akkus niemals verwenden.
  3. ➔ Gefahr durch Brand, Explosion und Gesundheitsrisiken Anzeichen für Beschädigungen: Verformungen, Lecks, Geruch, Verfärbungen oder ungewöhnliche Erwärmung.
  4. Schläge und Stöße können Akkus beschädigen. Niemals Akkus reparieren oder manipulieren.
Sichere Lade- und Lagerbedingungen von Akkus
  1. Akkus nicht unter 0 °C lagern/laden.
  1. Akkus auf nichtbrennbarer Unterlage in einem trockenen, staubfreien Bereich laden und lagern & keine brennbaren Materialien in der Nähe der Ladegeräte oder Akkus platzieren - sicherer Abstand von mind. 2,5 m.
  1. Geräte während des Ladevorgangs nicht abdecken, damit eine ausreichende Luftzirkulation möglich ist.
  1. Ladegeräte auf einwandfreien Zustand überprüfen und bei Beschädigung oder Mängeln nicht verwenden.
  1. Ladevorgänge möglichst unter Aufsicht durchführen, alternativ ist auch eine Überwachung durch Brandmelder oder das Laden in einem brandschutztechnisch abgetrennten Raum möglich.
  1. Finden Ladeprozesse außerhalb der Arbeitszeit statt, sollten diese mit Zeitschaltuhren mit Timer-Funktion gesteuert werden.
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Einweisung für Objektverantwortliche
1Qualitätsmanagement I
2Arbeitsrecht
3Lohn
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