Kündigungsarten
Ordentliche Kündigung (verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt)
Außerordentliche/fristlose Kündigung
Änderungskündigung
Wirksamkeitserfordernis „Schriftform"
Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer muss nachweisbar sein, daher i.d.R. Versand per Einschreiben Einwurf oder persönliche Übergabe im Beisein von Zeugen
Kündigungsverbot während Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
Besonderer Kündigungsschutz für Mitarbeiter:innen mit Behinderung
§ 85 ff SGB IX, nach Probezeit ist Kündigung nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes möglich
Betriebsräte
Sonderkündigungsschutz vor, während und nach deren Amtszeit
Für Gesellschaften mit BR ist vor Ausspruch einer Kündigung stets eine BR-Anhörung zu tätigen
Soziale Rechtfertigung der Kündigung, § 1 KSchG
Bestehendes Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung muss länger als 6 Monate bestehen, damit Kündigungsschutz gegeben ist
Außerdem muss die Gesellschaft die Mindestbeschäftigungszahl gem. KSchG erfüllen
Sachlicher Grund
Personenbedingter Grund
Verhaltensbedingter Grund
Betriebsbedingter Grund
Einhaltung der Kündigungsfrist
gem. TV / AV / Gesetz (in AV erkennbar)
Regelung aus Rahmentarifvertrag GebR: bis 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen, danach stufenweise Steigerung nur für AG
Praxis:
Anforderung für Probezeitkündigungen erfolgt per Formular, für Kündigungen außerhalb der Probezeit per E-Mail durch BL/RL
Detaillierte Angabe des Grundes
Bestenfalls liegt bereits Rücksprache und Freigabe seitens BL vor (bei Kündigungen in PZ nicht erforderlich)
Erstellung der Kündigung als Einwurf-Einschreiben
Scan an Anforderer und Lohn-SB zur Info und Ablage in Personalakte
Kündigungsprüfungen für Kündigungen außerhalb der Probezeit sind von BL/RL anzufordern
Bei Objektverlust umgehend Kontakt mit Rechtsabteilung zwecks Aufstellung einer Übersicht mit finanzieller Risikobetrachtung
Einweisung für Objektverantwortliche