ZurückZurückWeiterWeiter
1.11 Erforderliche Gefährdungsbeurteilungen je nach Objektart bzw. Tätigkeitsbereich
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
  1. Dokument, in dem alle Gefahren identifiziert werden, die auf einen Beschäftigten im Zusammenhang mit seiner Arbeit einwirken können
  1. Die einzelnen Gefahren werden identifiziert, analysiert und bewertet
  1. Mit der GBU wird präventiv vorgegangen: Schädigungsmöglichkeiten werden gezielt gesucht und vorausschauend vermieden
  1. Die Gefährdungsbeurteilung muss jährlich überprüft werden, Datum und Unterschrift auf der letzten Seite
  1. Bei wesentlichen Änderungen muss die GBU neu erstellt werden:
    1. Änderungen in den Abläufen
    1. Gesetzliche Änderungen – wesentliche Änderungen in der Vorlage

Wir warten nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist;
wir decken ihn vorher ab!


Für die Reinigung


  1. GBU §5 ArbSchG Reinigung
  1. + ggf. GBU §5 ArbSchG Zusatz Schwimmbad
  1. + ggf. GBU §5 ArbSchG Zusatz BGS
  1. GBU BioStoffV Pflegeheim ODER
  1. GBU BioStoffV Kindergarten ODER
  1. GBU BioStoffV Krankenhaus ODER
  1. GBU BioStoffV Sonst. Einrichtungen,
    z.B. Obdachloseneinrichtungen, Parkhäuser, Ausnüchterungszellen
Für die Speisenversorgung


  1. GBU §5 ArbSchG Produktions- und Verteilerküchen
  1. HACCP Gefahrenanalyse Catering (Fokus Lebensmittelsicherheit)
ZurückZurückWeiterWeiter
Einweisung für Objektverantwortliche
1Qualitätsmanagement I
2Arbeitsrecht
3Lohn
Speichern
Gehe zu