Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter muss anhand des Einweisungsbogens dokumentiert werden
Es gibt ergänzend dazu noch Zusatzeinweisungsbögen (auf dem 2. Tabellenblatt) z.B. für OP-Reinigungskräfte / Reinigung in Lebensmittelbetrieben
Für ausländische Mitarbeitende stehen die Einweisungsbögen in bis zu 13 Sprachen (Bereich Reinigung IHV+GW) zur Verfügung
Hinweis: Der deutsche Einweisungsbogen muss vom Mitarbeitenden und VG unterschrieben & abgelegt werden!
Erstbelehrung Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43 muss bei Mitarbeitenden vorliegen, die in Lebensmittelbetrieben / Küchen / Spülküchen arbeiten
Nachweis über Masernimmunität bei Mitarbeitenden muss vorliegen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Schulen und Kindergärten tätig sind
Einweisung des neuen Mitarbeitenden in die Praxis à Mit erfahrener/m Kollegen:in „mitlaufen lassen"
Häufigere Kontrolle der (Reinigungs-) Leistung während der Anfangszeit