ZurückZurückWeiterWeiter
1.7 Umgang mit Maschinen und Geräten
  1. Es dürfen nur Maschinen und Geräte mit aktueller Prüfplakette & CE-Kennzeichen eingesetzt werden
  2. Die Handhabung von Maschinen und Geräten ist in deren Bedienungsanleitungen detailliert beschrieben
  3. Die Reinigung und Wartung erfolgt nach den Herstellerangaben
  1. Alle elektrischen Maschinen & Geräte sind im Geräteverzeichnis aufzuführen
  1. Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte sind auszuhängen und zu unterweisen
    1. Ausführliche Ersteinweisung vor dem erstmaligen Benutzen der Maschine -> Dokumentation „Einweisung Maschine und Geräte mit besonderen Gefährdungen"
    2. Jährliche Unterweisung im Rahmen der Arbeitssicherheitsschulung
  1. Sichtprüfung durch Mitarbeiter vor jedem Gebrauch
  2. Maschinen sind in ordnungsgemäßem Zustand und sauber zu halten, um vorzeitigen Verschleiß und versteckte Beschädigungen zu vermeiden
  3. Defekte Geräte: gut sichtbar kennzeichnen und der Techniker ist zu informieren
DGUV V3 Prüfung:
  1. Grundsätzlich müssen elektrische Geräte jährlich oder alle 2 Jahre durch eine Elektrofachkraft geprüft werden (der Prüfturnus ist abhängig von der Schutzklasse)!
  1. Die DGUV V3-Prüfung darf ausschließlich durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden - die Prüfprotokolle sind im Ordnersystem abzulegen
  1. Die Prüfplakette wird von der Elektrofachkraft auf dem geprüften Gerät angebracht
  1. Achtung: auch neue Geräte müssen von einer Elektrofachkraft geprüft werden!
  1. Sichtprüfung Staubsauger durch OV quartalsweise durchführen + dokumentieren à DGUV V3-Prüfung dann nur alle 2 Jahre fällig anstatt jährlich
ZurückZurückWeiterWeiter
Einweisung für Objektverantwortliche
1Qualitätsmanagement I
2Arbeitsrecht
3Lohn
Speichern
Gehe zu