Es dürfen nur Maschinen und Geräte mit aktueller Prüfplakette &
CE-Kennzeichen eingesetzt werden
Die Handhabung von Maschinen und Geräten ist in deren Bedienungsanleitungen detailliert beschrieben
Die Reinigung und Wartung erfolgt nach den Herstellerangaben
Alle elektrischen Maschinen & Geräte sind im Geräteverzeichnis aufzuführen
Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte sind auszuhängen und zu unterweisen
Ausführliche Ersteinweisung vor dem erstmaligen Benutzen der Maschine -> Dokumentation „Einweisung Maschine und Geräte mit besonderen Gefährdungen"
Jährliche Unterweisung im Rahmen der Arbeitssicherheitsschulung
Sichtprüfung durch Mitarbeiter vor jedem Gebrauch
Maschinen sind in ordnungsgemäßem Zustand und sauber zu halten, um vorzeitigen Verschleiß und versteckte Beschädigungen zu vermeiden
Defekte Geräte: gut sichtbar kennzeichnen und der Techniker ist zu informieren
DGUV V3 Prüfung:
Grundsätzlich müssen elektrische Geräte jährlich oder alle 2 Jahre durch eine Elektrofachkraft geprüft werden (der Prüfturnus ist abhängig von der Schutzklasse)!
Die DGUV V3-Prüfung darf ausschließlich durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden - die Prüfprotokolle sind im Ordnersystem abzulegen
Die Prüfplakette wird von der Elektrofachkraft auf dem geprüften Gerät angebracht
Achtung: auch neue Geräte müssen von einer Elektrofachkraft geprüft werden!
Sichtprüfung Staubsauger durch OV quartalsweise durchführen + dokumentieren à DGUV V3-Prüfung dann nur alle 2 Jahre fällig anstatt jährlich