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3.3 Aufenthaltstitel/ Arbeitsgenehmigung
    Grundfrage:
    Welche Staatsangehörigkeit hat mein Mitarbeitende:r - benötigt er /sie einen Aufenthaltstitel / Arbeitsgenehmigung?
    1. Nicht nötig bei MA aus der EU, aus dem EWR oder der Schweiz
    2. Alle anderen MA aus Drittstaaten benötigen einen Aufenthaltstitel mit gültiger Arbeitserlaubnis

    Achtung: Verweise auf Zusatzblatt beachten und mitkopieren
    1. Liegt die Arbeitsgenehmigung nur für einen bestimmten Arbeitgeber vor? Ist die Arbeitserlaubnis auf eine max. Arbeitszeit/Woche beschränkt?
    2. Ist die Arbeitserlaubnis auf eine bestimmte Tätigkeit begrenzt?
    3. Hinweis: Auch spätere Anpassungen sind zwingend zu prüfen und beachten!
    „Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann durch Gesetz beschränkt sein. Die Ausübung einer über das Verbot oder die Beschränkung hinausgehenden Erwerbstätigkeit bedarf der Erlaubnis."
    1. --> Grundsätzlich ist jedem Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet
    1. --> Ein Aufenthaltstitel muss jedoch erkennen lassen, ob die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt ist, verboten ist oder ob sie bestimmten Einschränkungen unterliegt
    1. --> Zur Feststellung dieser Punkte sind die Nebenbestimmungen auf dem Dokument und ggf. das Zusatzblatt zu berücksichtigen
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