Unterrichtung der Beschäftigten, wie der Zoll bei Prüfungen vorgeht:
Personenkontrolle der Mitarbeiter durch uniformierte (und bewaffnete) Zollbeamte vor Ort in den Objekten.
Zollbeamte nehmen in der Regel eine reine Routinekotrolle vor, auch wenn sie uniformiert und bewaffnet im Objekt erscheinen.
Hinweis, dass die Befragung der einzelnen Mitarbeiter während der Arbeit anhand eines „Personalfragebogens" erfolgt. Gefragt wird in der Regel nach:
Personalien,
Dauer der Arbeitszeit,
Entlohnung,
Urlaubsanspruch & Urlaubslohn,
Entlohnung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Unterweisung in die Verhaltensweise der Beschäftigten bei Prüfungen:
Die Beschäftigten haben gegenüber dem Zoll eine Mitwirkungspflicht.
Die Beschäftigten müssen folgende Ausweispapiere mit sich führen und den Zollbeamten auf deren Anfrage im Original vorlegen:
Personalausweis oder Pass
ggf. Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel
Die Beschäftigten (insbesondere Vorarbeiter) sind verpflichtet, sich sofort mit dem Vorgesetzten (Objektleitung und/oder Regionalleitung) in Verbindung zu setzen und diesen zu informieren, wenn der Zoll während dessen Abwesenheit zu einer Prüfung im Objekt erscheint.
Generell gilt:
Ruhe bewahren.
Höflicher und freundlicher Umgang mit den Zollbeamten.
Objektleitung/Bereichsleitung und Rechtsabteilung informieren.
Mitwirkung im Rahmen der Mitwirkungspflicht gegenüber dem Zoll.
Bei Vernehmungen wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen.
Jederzeitige Möglichkeit einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Betreuung und Beruhigung der Mitarbeiter:innen im Objekt.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich an die Rechtsabteilung.
Bei Prüfungen mit Durchsuchungsbeschluss gilt insbesondere:
Sofortige Übersendung des Durchsuchungsbeschlusses per E-Mail oder Fax an die Zentralverwaltung nach Dietmannsried (Fax: +49 (0) 8374 2323-333 oder +49 (0) 8374 2323-1666).
Umfassende Kooperation mit Zoll, also Herausgabe der Unterlagen sowie Einblick in Dateien.
Anfertigung von Kopien der sichergestellten/beschlagnahmten Unterlagen, soweit möglich.
Überprüfung des sog. Sicherstellungsverzeichnis auf Vollständigkeit sowie sofortige Übersendung per Fax oder E-Mail an die Zentralverwaltung nach Dietmannsried (Fax: +49 (0) 8374 2323-333 oder +49 (0) 8374 2323-1666) zur Unterzeichnung durch eine befugte Person.
Ausfüllen Formular „Zollprüfung“ im Nachgang der Prüfung und Übersendung an Rechtsabteilung
Aushang Vorgehen bei Zollprüfungen, Leitfaden Zollprüfung und Formular Meldung Zollprüfung liegen hier ab:
F:\Globale Daten\Formulare\03 Personal\16 Zoll