Arbeitnehmer:in ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Krankheitsdiagnose mitzuteilen
Arbeitgeber hat jedoch großes Interesse an Grund, Verlauf und Ursachen der Krankheit seines/seiner Arbeitnehmer:in, um einschätzen zu können, wann/wie ein AN wieder einsetzbar ist
Achtung: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, § 87 I Nr. 1 BetrVG: bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer
Durchführung von Krankheitsrückkehrgesprächen:
"Freundschaftliche Begrüßung"
Krankenrückkehrgespräch zur Ermittlung von Krankheitsursachen z.B. Dämpfe
Gespräche wegen Verdachts, die Krankheit vorgetäuscht zu haben -> "krankfeiern"
Gespräche zur Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung
Muster Gesprächsleitfaden „Krankheitsrückkehrgespräch Leitfaden 03 18" sowie eine Dokumentationshilfe finden Sie unter: F:\Globale Daten\Formulare\03 Personal
Achtung: Die Durchführung eines Krankheitsrückkehrgesprächs entbindet nicht von der Durchführung eines BEM-Verfahrens, sofern dies gesetzlich verpflichtend ist