ZurückZurückWeiterWeiter
2.10 Krankenrückkehrgespräch
  1. Gesprächsleitfaden
    1. Arbeitnehmer:in ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Krankheitsdiagnose mitzuteilen
    1. Arbeitgeber hat jedoch großes Interesse an Grund, Verlauf und Ursachen der Krankheit seines/seiner Arbeitnehmer:in, um einschätzen zu können, wann/wie ein AN wieder einsetzbar ist
  1. Achtung: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, § 87 I Nr. 1 BetrVG: bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer
  1. Durchführung von Krankheitsrückkehrgesprächen:
    1. "Freundschaftliche Begrüßung"
    1. Krankenrückkehrgespräch zur Ermittlung von Krankheitsursachen z.B. Dämpfe
    1. Gespräche wegen Verdachts, die Krankheit vorgetäuscht zu haben -> "krankfeiern"
    1. Gespräche zur Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung

  1. Muster Gesprächsleitfaden „Krankheitsrückkehrgespräch Leitfaden 03 18" sowie eine Dokumentationshilfe finden Sie unter: F:\Globale Daten\Formulare\03 Personal
  1. Achtung: Die Durchführung eines Krankheitsrückkehrgesprächs entbindet nicht von der Durchführung eines BEM-Verfahrens, sofern dies gesetzlich verpflichtend ist
ZurückZurückWeiterWeiter
Einweisung für Objektverantwortliche
1Qualitätsmanagement I
2Arbeitsrecht
3Lohn
Speichern
Gehe zu