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2.9 Beschäftigung von werdenden Müttern
Mitteilung der Mitarbeiterin, dass sie schwanger ist und Hereingabe einer Schwangerschaftsbescheinigung
  1. Aufgaben des Arbeitgebers:
    1. Freistellungspflicht für Untersuchung, Verbot von Nacht-/ Sonn-/ Feiertagsarbeit
    1. Beachtung der Schutzmaßnahmen für werdende Mütter und ggf. Freistellung bei Erteilung eines Beschäftigungsverbotes
    1. Verpflichtung der Mitteilung der Beschäftigung einer werdenden Mutter an das Gewerbeaufsichtsamt
  1. Vorgehen in der Praxis
    1. OL: unverzügliche Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin in der Lohnabteilung >> Wichtig: Schwangerschaftsmeldung zwingend erforderlich (kann aber nachgereicht werden)
    1. Ausfüllen der vom Lohn SB übermittelten Unterlagen durch die zuständige OL zur Gefährdungsbeurteilung
      >> Formular Gewerbeaufsichtsamt & Gefährdungsbeurteilung
    1. i.d.R. sofortige Freistellung von der Arbeitsleistung (ggf. nach Gewährung Resturlaub)
    1. Weitergabe des Formblattes an die Lohnabteilung
    1. Prüfung und Ausspruch eines Beschäftigungsverbotes durch Personal- und Rechtsabteilung
    1. Übersendung Scan an OL und Lohn zur Info, Original an MA per Einschreiben-Einwurf
  1. Finanzielle Auswirkungen des Beschäftigungsverbotes:
    1. Bis zum Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor Geburt) erhält Mitarbeiterin den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft
    1. Arbeitgeber erhält Kosten für Beschäftigungsverbot erstattet, so dass kein finanzieller Mehraufwand beim AG entsteht
  1. Achtung: Sonderkündigungsschutz für (werdende) Mütter in Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit!
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Einweisung für Objektverantwortliche
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