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2.7 Abmahnung
  1. Aufgaben:
    1. Hinweisfunktion: Mit der Abmahnung soll eine schriftliche Rüge für ein vertragswidriges Verhalten des Mitarbeiters ausgesprochen werden
    1. Warnfunktion: Gleichzeitig wird für den Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht
  1. Voraussetzung für die Kündigung:
    1. Bei Pflichtverletzungen im Verhaltens- und Leistungsbereich ist eine bzw. sind mehrere vergebliche Abmahnung(en) vor Ausspruch einer Kündigung grundsätzlich erforderlich
      --> Ausnahme: gravierendes Fehlverhalten, welches eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar macht
  1. Abgrenzung zur Ermahnung:
    1. Schriftlicher Hinweis auf arbeitsrechtliches Fehlverhalten ohne Androhung einer arbeitsrechtlichen Konsequenz (Kündigung)
  2. Mögliche Gründe einer Abmahnung:
    1. Unentschuldigtes Fehlen
    1. Keine Krankmeldung vor Dienstbeginn
    1. Nichteinhalten von Arbeitszeiten / Unpünktlichkeit
    1. Arbeitsverweigerung
    1. Konkurrenztätigkeit
    1. Schlechtreinigung (Qualitätskontrolle; Qualitätsprotokoll)
  1. Rechtsfolgen:
    1. Ausspruch einer Abmahnung verwirkt die Möglichkeit Verhalten als Kündigungsgrund zu ahnden
    1. Ausspruch nicht fristgebunden, aber Wirkung zeitlich begrenzt
  1. Praxis:
    1. Die Abmahnung ist auf dem Formular "Anforderung für eine Abmahnung" in der Rechtsabteilung einzureichen
    1. Angaben müssen vollständig sein
    1. Konkrete Angabe der Umstände
    1. Pro Formular nur ein Vorfall (bei mehreren Abmahnungen bitte jeweils ein Formular verwenden!)
    1. Erstellung durch die Rechtsabteilung i.d.R. als Einwurf-Einschreiben
    1. Kopie der Abmahnung kommt in Personalakte und PDF-Abzug an Anforderer:in zur Information
    1. Anlage von Akten in der Rechtsabteilung bei Abmahnung mit Aufforderung zur Arbeit bzw. wiederholtem Fehlverhalten
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