Aufgaben:
Hinweisfunktion: Mit der Abmahnung soll eine schriftliche Rüge für ein vertragswidriges Verhalten des Mitarbeiters ausgesprochen werden
Warnfunktion: Gleichzeitig wird für den Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht
Voraussetzung für die Kündigung:
Bei Pflichtverletzungen im Verhaltens- und Leistungsbereich ist eine bzw. sind mehrere vergebliche Abmahnung(en) vor Ausspruch einer Kündigung grundsätzlich erforderlich
--> Ausnahme: gravierendes Fehlverhalten, welches eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar macht
Abgrenzung zur Ermahnung:
Schriftlicher Hinweis auf arbeitsrechtliches Fehlverhalten ohne Androhung einer arbeitsrechtlichen Konsequenz (Kündigung)
Mögliche Gründe einer Abmahnung:
Unentschuldigtes Fehlen
Keine Krankmeldung vor Dienstbeginn
Nichteinhalten von Arbeitszeiten / Unpünktlichkeit
Arbeitsverweigerung
Konkurrenztätigkeit
Schlechtreinigung (Qualitätskontrolle; Qualitätsprotokoll)
Rechtsfolgen:
Ausspruch einer Abmahnung verwirkt die Möglichkeit Verhalten als Kündigungsgrund zu ahnden
Ausspruch nicht fristgebunden, aber Wirkung zeitlich begrenzt
Praxis:
Die Abmahnung ist auf dem Formular "Anforderung für eine Abmahnung" in der Rechtsabteilung einzureichen
Angaben müssen vollständig sein
Konkrete Angabe der Umstände
Pro Formular nur ein Vorfall (bei mehreren Abmahnungen bitte jeweils ein Formular verwenden!)
Erstellung durch die Rechtsabteilung i.d.R. als Einwurf-Einschreiben
Kopie der Abmahnung kommt in Personalakte und PDF-Abzug an Anforderer:in zur Information
Anlage von Akten in der Rechtsabteilung bei Abmahnung mit Aufforderung zur Arbeit bzw. wiederholtem Fehlverhalten
Einweisung für Objektverantwortliche