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2.4 Druckformular Arbeitsvertrag
  1. Verwendungskreis
    1. Beschäftigung von gewerblichen Mitarbeiter:innen im Bereich Reinigung, teilweise Küche, Hauswirtschaft, für die der Gebäudereiniger-Tarifvertrag geltend sein soll
    1. keine Verwendung im Bereich Catering wegen anderem Tarifbezug (Cooking Friends, Coffee Friends Vending, BioLifestyle) und im Bereich Gebäudemanagement (GFM Technik Süd / West)
  1. Befristung
    1. Befristung ohne Sachgrund
    1. Befristung mit Sachgrund >> von OL selbst auszufüllen bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung
    1. Urlaubsvertretung >> Einsetzen d. Namens des vertretenen MA & Zeitraum
    1. Krankheitsvertretung >> Einsetzen d. Namens des vertretenen MA & Zeitraum

  1. Probezeit
    1. die ersten 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses >> keine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

  1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    1. ordentliche Kündigung: auch während BF-Laufs möglich
    1. Schriftformerfordernis gem. § 623 BGB
  1. Arbeitszeit & Entgelt
    1. Mindestens tariflicher Mindestlohn
    1. wöchentliche tarifliche maximale Arbeitszeit: 39 Std.
    1. grundsätzlich 5-Tage-Woche
    1. Lohnzahlung zum 15. des Folgemonats
  1. Urlaubsanspruch
    1. Tariflicher Anspruch: 30 Tage / Kalenderjahr bei 5-Tage-Woche
    1. Kürzung bei TZ-Beschäftigung, wenn < 5-AT / Woche

  1. Übertragung des Urlaubs in das nächste Kalenderjahr
    1. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr
    1. Übertragung ist nur in Ausnahmefällen (Krankheit, dringende betriebliche Gründe) möglich
      Abbau ist dann bis 31.03. des Folgejahres zwingend erforderlich ("Verlängerung" des Zeitraums auf Veranlassung des AG nicht möglich)
    1. Deckelung der Übertragung bei Krankheit des Arbeitnehmers auf gesetzl. Jahresurlaubsanspruch in Höhe von 20 Tagen (über den 31.03. hinaus)
  1. Reinigung in bestimmten Einrichtungen mit Ferien
    1. Kürzung des Jahresurlaubs wegen beschäftigungsfreien Zeiten in den Schulferien
    1. Grund: weniger Jahresarbeitstage
    1. Ruhen des Arbeitsverhältnisses während den Ferien, wenn kein Urlaub abgebaut wird
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Einweisung für Objektverantwortliche
1Qualitätsmanagement I
2Arbeitsrecht
3Lohn
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