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2.3 Arbeitsvertrag
  1. Schriftlicher Abschluss des Arbeitsvertrages VOR Arbeitsbeginn erforderlich
  1. Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen vorhanden sein >> ansonsten entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!
  1. Wichtig: VOR Arbeitsbeginn bzw. vor Erstellung d. Arbeitsvertrages muss der Personalfragebogen ausgefüllt werden und in der Lohn - bzw. bei Bedarf in der Rechtsabteilung eingereicht werden >>
    --> Sofortmeldung jedes neuen Arbeitnehmers in der Lohnabteilung nicht vergessen
--> Standardverträge sowie Sachgrundbefristungen für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen im Bereich Gebäudereinigung werden von der Operativen selbst erstellt (Druckformular)
--> sonstige Arbeitsverträge erstellt die Rechtsabteilung nach Anforderung durch OL/ BL/ RL
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Einweisung für Objektverantwortliche
1Qualitätsmanagement I
2Arbeitsrecht
3Lohn
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