Schriftlicher Abschluss des Arbeitsvertrages VOR Arbeitsbeginn erforderlich
Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen vorhanden sein >> ansonsten entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!
Wichtig: VOR Arbeitsbeginn bzw. vor Erstellung d. Arbeitsvertrages muss der Personalfragebogen ausgefüllt werden und in der Lohn - bzw. bei Bedarf in der Rechtsabteilung eingereicht werden >>
--> Sofortmeldung jedes neuen Arbeitnehmers in der Lohnabteilung nicht vergessen
--> Standardverträge sowie Sachgrundbefristungen für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen im Bereich Gebäudereinigung werden von der Operativen selbst erstellt (Druckformular)
--> sonstige Arbeitsverträge erstellt die Rechtsabteilung nach Anforderung durch OL/ BL/ RL