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2.2 Befristung mit Sachgrund (§ 14 I TzBfG)
  1. Auch möglich, wenn MA bereits beschäftigt war
  1. Sachgrundbefristung wegen Urlaubs- und Krankheitsvertretung (befristeter Arbeitsvertrag) darf der/die Objektleiter/ in selbst abschließen (Druckformular-Arbeitsvertrag)
  1. bei sonstigen Sachgrundbefristungen oder Unklarheiten ist stets die Rechtsabteilung einzuschalten
  1. Anzahl der Sachgrundbefristungen ist i.d.R. unbegrenzt
Achtung: Entstehung unbefr. AV bei Weiterbeschäftigung trotz Ablauf der Sachgrundbefristung
  1. Wichtig:
    1. Schriftformerfordernis bei Befristungen jeglicher Art ( § 14 IV TzBfG ). Bei unwirksamen Befristungen gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen! (§ 16 TzBfG)
  1. Befristigungsablauf:
    1. Befristung ohne Sachgrund: Ablauf der vereinbarten Zeit muss nicht schriftlich angezeigt werden >> jedoch Info an Lohn Befristungsauslauf
    1. mit Erreichen des Zwecks und/oder des Befristungsdatums (Regelung im Arbeitsvertrag) >> darüber hinaus - Mitteilung an den/die Arbeitnehmer:in
  1. Praxis:
    1. Erstellung der Standard-Weiterbefristungen nach Rücksprache mit und durch Lohnabteilung
    1. Erstellung "besonderer" Weiterbefristungen durch die Rechtsabteilung (Sachgrund)
    1. Weiterleitung der Befristungen an OL
    1. Zeitnahe Einholung der Unterschrift des Arbeitnehmers durch OL, spätestens vor Ablauf der bisherigen Befristung (Achtung: Weiterbefristung nicht zu früh aushändigen)
    1. Rückgabe eines unterzeichneten Exemplars an die Lohnabteilung
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Einweisung für Objektverantwortliche
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