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5.15 Verstösse gegen den CoC
Der vorliegende Code of Conduct wurde auf der Basis der ESG- Nachhaltigkeitsstrategie der Geiger Facility Management Dienstleistungsgruppe erstellt und enthält verbindliche Verhaltensrichtlinien.

Er gilt für alle Führungskräfte und Mitarbeitende aller Geschäftsbereiche. Im besonderen Maße gilt er für Führungskräfte, da sie Verantwortungsträger:innen und Vorbilder sind.

Verstöße gegen den Code of Conduct können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben wie Verwarnungen, Abmahnungen, Kündigungen oder ggf. strafrechtliche Konsequenzen haben.




Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Anna Hils
anna.hils@geiger-fm.de
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