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6.4 Brandschutz / Evakuierung
Brandentstehung
Brandschutz / Evakuierung
  • Schritt 1:
    Brand sofort melden (z. B. Notruf 112)
  • Schritt 2:
    Andere warnen, Panik vermeiden
  • Schritt 3:
    Kleinere Brände nur löschen wenn sicher (Feuerlöscher verwenden)
  • Schritt 4:
    Fluchtweg frei halten!
Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Fenster und Türen schließen
  • Das Gebäude auf den Fluchtwegen zügig verlassen, Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden.
  • Fluchtwegplan: siehe Aushang (nähe Verbandkasten)
  • Den Anweisungen der Brandschutzhelfer:innen folgen (Liste hängt an jedem Verbandskasten in der Zentrale)
  • Sammelplatz aufsuchen
  • Weitere Anweisungen abwarten
  • Zufahrt für Rettungskräfte frei halten
Feuerlöscher benutzen

Wie benutzt man einen Feuerlöscher?

  • Schritt 1: Sicherung entfernen.
  • Schritt 2: Schlagknopf oder Betätigungsgriff drücken.
  • Schritt 3: Löschstrahl auf den Brandherd richten.

    Im Freien mit dem Wind dem Brand nähern – so nah wie möglich an den Flammen, aber ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Feuerlöscher: Schritte 1-3

Wichtige Regel:
Nur kleine Entstehungsbrände löschen

Feuerlöscher
Vorbeugende Maßnahmen
  • Flucht- und Rettungswege freihalten
    Möbel und Müll gehören nicht in Flure
  • Brandschutztüren nicht blockieren!
    Diese müssen im Notfall dicht schließen, damit Flammen nicht auf andere Gebäudeteile übergehen
  • Flucht- und Rettungsplan kennen
    Wissen Sie, auf welchem Wege sie am schnellsten das Gebäude verlassen können und wo sich der Sammelplatz befindet?
    Sammelplatz nicht verlassen bis weitere Anweisungen folgen
    Fluchtplan
  • Feuerlöscher
    Standorte kennen/merken und Feuerlöscher frei halten
  • Notausgänge
    müssen leicht zu öffnen und dürfen nicht verschlossen sein!

Fluchtplan
  • Richtiges Lagern von Reinigungsmitteln!
    Besonders von Chemikalien, die entzündlich oder explosiv sein können.
  • Elektrische Geräte sicher verwenden:
    Kontrolle von Elektrogeräten auf Mängel (z. B. beschädigte Kabel) und korrekte Handhabung.
    Private Geräte - insbesondere ortsveränderliche Koch-, Heiz- und Wärmegeräte - dürfen nur nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten mitgebracht bzw. genutzt werden.
  • Vermeidung von Zündquellen:
    Sichere Nutzung von Elektrizität, keine Nutzung beschädigter Elektrogeräte, und Vorsicht bei der Lagerung von brennbaren Materialien

  • Umgang mit Feuer, offene Flammen und offene Zündquellen
    Der Umgang mit Feuer und offenem Licht - insbesondere Kerzen - ist untersagt. Im Bedarfsfall sind elektrische Kerzen zu verwenden.

  • Rauchen:
    In allen Gebäuden besteht ein generelles Rauchverbot.
Rauchverbot
Brandschutzordnung
  • Brandschutzordnung Teil A
    Aushang Verhalten im Brandfall Notfall
  • Brandschutzordnung Teil B
    Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall
  • Brandschutzordnung Teil C
    Beschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten für Brandschutzhelfer:innen und Sammelplatzverantwortliche:r
  • Brandschutzordnung Anlage 1
    z. B. Namen der:
    • Brandschutzhelfer:innen
    • Sammelplatzverantwortliche:r
    • Ersthelfer:in
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