Schritt 3:
Kleinere Brände nur löschen wenn sicher (Feuerlöscher verwenden)
Schritt 4:
Fluchtweg frei halten!
Richtiges Verhalten im Brandfall
Fenster und Türen schließen
Das Gebäude auf den Fluchtwegen zügig verlassen, Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden.
Fluchtwegplan: siehe Aushang (nähe Verbandkasten)
Den Anweisungen der Brandschutzhelfer:innen folgen
(Liste hängt an jedem Verbandskasten in der Zentrale)
Sammelplatz aufsuchen
Weitere Anweisungen abwarten
Zufahrt für Rettungskräfte frei halten
Feuerlöscher benutzen
Wie benutzt man einen Feuerlöscher?
Schritt 1: Sicherung entfernen.
Schritt 2: Schlagknopf oder Betätigungsgriff drücken.
Schritt 3: Löschstrahl auf den Brandherd richten.
Im Freien mit dem Wind dem Brand nähern – so nah wie möglich an den Flammen, aber ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Wichtige Regel: Nur kleine Entstehungsbrände löschen
Vorbeugende Maßnahmen
■
Flucht- und Rettungswege freihalten
→Möbel und Müll gehören nicht in Flure
■
Brandschutztüren nicht blockieren!
→Diese müssen im Notfall dicht schließen, damit Flammen nicht auf andere Gebäudeteile übergehen
■
Flucht- und Rettungsplan kennen
→Wissen Sie, auf welchem Wege sie am schnellsten das Gebäude verlassen können und wo sich der Sammelplatz befindet? →Sammelplatz nicht verlassen bis weitere Anweisungen folgen
■
Feuerlöscher
→Standorte kennen/merken und Feuerlöscher frei halten
■
Notausgänge
müssen leicht zu öffnen und dürfen nicht verschlossen sein!
■
Richtiges Lagern von Reinigungsmitteln!
Besonders von Chemikalien, die entzündlich oder explosiv sein können.
■
Elektrische Geräte sicher verwenden:
Kontrolle von Elektrogeräten auf Mängel (z. B. beschädigte Kabel) und korrekte Handhabung.
Private Geräte - insbesondere ortsveränderliche Koch-, Heiz- und Wärmegeräte - dürfen nur nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten mitgebracht bzw. genutzt werden.
■
Vermeidung von Zündquellen:
Sichere Nutzung von Elektrizität, keine Nutzung beschädigter Elektrogeräte, und Vorsicht bei der Lagerung von brennbaren Materialien
■
Umgang mit Feuer, offene Flammen und offene Zündquellen
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht - insbesondere Kerzen - ist untersagt. Im Bedarfsfall sind elektrische Kerzen zu verwenden.
■
Rauchen:
In allen Gebäuden besteht ein generelles Rauchverbot.
Brandschutzordnung
Brandschutzordnung Teil A
Aushang Verhalten im Brandfall Notfall
Brandschutzordnung Teil B
Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall
Brandschutzordnung Teil C
Beschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten für Brandschutzhelfer:innen und Sammelplatzverantwortliche:r